Navigation

24. Februar 2022

SVRV veröffentlicht Policy Brief zur Akzeptanz und Verfassungskonformität einer verpflichtenden Naturgefahrenversicherung

Die Flutkatastrophe des Sommers 2021 hat gezeigt, dass Deutschland vom Klimawandel voll erfasst wird, aber nicht hinreichend an die Folgen des Klimawandels angepasst ist. Vor diesem Hintergrund stellt der SVRV ein Reformmodell für eine verpflichtende Naturgefahrenversicherung für Wohngebäude vor. Der Verfassungsrechtler Prof. Thorsten Kingreen beurteilt das Modell als verfassungskonform.

Im Hinblick auf eine bessere Anpassung an die Folgen des Klimawandels liegen Reformmodelle von SVRV, GDV und vzbv vor, die jeweils das Ziel verfolgen, dass deutlich mehr – idealerweise alle – Wohngebäude gegen Naturgefahren versichert werden und damit Eigentümerinnen und Eigentümer genauso wie Mieterinnen und Mieter resilienter als bislang gegenüber den Folgen des Klimawandels werden.

Heute sind sie es noch nicht, wie die die Ergebnisse einer von infratest dimap durchgeführten Repräsentativbefragung deutlich zeigen. Die Hauptbefunde der Befragung sind:

  1. Wissen über Extremwetterereignisse ist grundsätzlich vorhanden, und auch der Klimawandel wird als abstrakte Gefahr wahrgenommen – weniger konkret ist der Bezug zur eigenen Gefährdung;
  2. technische Schutzmaßnahmen an Wohngebäuden gegen Extremwetterereignisse sind ausbaufähig;
  3. die Solidarität mit den Geschädigten von Naturkatastrophen ist hoch – gleichwohl wird die Ausgestaltung der Ad-hoc-Hochwasserhilfe wie bei der Flutkatastrophe 2021 nicht von der Mehrheit der Befragten getragen;
  4. die Versicherbarkeit von Elementarschäden ist grundsätzlich bekannt, …
  5. … aber die Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer kennt den eigenen Versicherungsschutz nicht genau;
  6. die Mehrheit der Deutschen spricht sich für eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden aus, …
  7. … aber die Wünsche bezüglich niedriger Prämien und umfassender Versicherung sind sehr heterogen und …
  8. …Versicherer genießen ein eher geringes Vertrauen in der Bevölkerung – das hat Auswirkungen auf den freiwilligen Abschluss einer Elementarschadenversicherung und die Akzeptanz einer Versicherungspflicht.

Außerdem wird dargelegt, dass eine Versicherungspflicht gegen Naturgefahren, wie der SVRV sie vorschlägt, auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung trifft und entsprechend der Ausführungen des Verfassungsrechtlers Prof. Thorsten Kingreen verfassungskonform ist.