Elementarschadenpflichtversicherung: Ministerpräsidentenkonferenz beauftragt die Bundesregierung
Der SVRV begrüßt den am 2. Juni getroffenen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur konkreten Einführung einer Versicherungspflicht für Elementarschäden. Aus Sicht des SVRV kommt es nun darauf an, die einzuführende Versicherungspflicht so zu gestalten, dass das angestrebte Ziel, nämlich die Bevölkerung vor materiellen Schäden, die aus den bereits spürbaren Folgen des Klimawandels entstehen, besser zu schützen, mit einem stimmigen Gesamtkonzept erreicht werden kann. Dazu gehört auch – wie die Justizministerkonferenz und andere zu recht betonten – eine bessere Prävention, etwa durch Bauvorschriften, -auflagen und ggfs. -verbote in Hochrisikogebieten.
Bei der konkreten Ausgestaltung der Elementarschadenpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, Fehlanreize zu vermeiden; dies wird im Detail keine leichte Aufgabe sein. Zudem sollte die Entlastung der Eigentümer*innen von Bestandsimmobilien in Hochrisikoobjekten im Blick behalten werden. Insgesamt ist es aus Sicht von SVRV-Ratsmitglied Gert G. Wagner jetzt wichtig, „eine sachgerechte und transparente öffentliche Diskussion zu führen.“
Den Policy Brief des SVRV zur Pflichtversicherung gegen Elementarschäden sowie ein im Auftrag des SVRV erstelltes verfassungsrechtliches Gutachten zur Zulässigkeit einer Elementarschaden-Versicherungspflicht von Prof. Thorsten Kingreen finden Sie hier und hier.