JuMiKo-Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ würdigt SVRV-Arbeiten zur Basis-Versicherungspflicht gegen Naturgefahren

Die Justizminister*innen der Länder beschlossen auf ihrer Frühjahreskonferenz im Juni, dass eine Versicherungspflicht gegen Naturgefahren „verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen“ ist. Dem Beschluss liegt der Bericht der Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ zugrunde, der nun abrufbar ist. Der Bericht geht ausführlich ein auf den SVRV-Policy Brief zur Versicherungspflicht gegen Naturgefahren sowie das zugehörige verfassungsrechtliche Gutachten von Prof. Thorsten Kingreen, das der SVRV in Auftrag gegeben hatte. Eine erste politische Stellungnahme vom Verbraucherschutzministerium liegt vor.