09. Januar 2023
Das European Law Institute (ELI) diskutiert am 25.Januar 2023 die EU-Gesetzgebung im Bereich „Repair and Reuse – Towards a Circular Economy„, um das Thema wieder stärker auf die gesetzgeberische Agenda zu bringen. Ein wesentlicher Bezugspunkt wird dabei der SVRV-Policy Brief „Recht auf Reparatur“ sein, der von Hans-Wolfgang Micklitz, Peter Kenning, Christa Liedtke, Victor Mehnert und Louisa Specht-Riemenschneider verfasst wurde.

12. Dezember 2022
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen traf sich am 9. Dezember 2022 zur konstituierenden Sitzung seiner dritten Berufungsperiode. Bundesministerin Steffi Lemke begrüßte die neun neu bzw. wieder berufenen Mitglieder und dankte ihnen für ihre Bereitschaft, in den nächsten vier Jahren Impulse für die Verbraucherpolitik des BMUV zu geben.
weiterlesen01. Dezember 2022
Zum 1. Dezember 2022 hat Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) neu eingesetzt. In den kommenden vier Jahren beraten die neun Mitglieder des interdisziplinär besetzten Gremiums das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Fragen der Verbraucherpolitik.
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15. November 2022
Der Policy Brief des SVRV „Recht auf Reparatur“ ist nun auch als englischsprachige Version abrufbar. Insbesondere aufgrund des Bezuges zum Europäischen Verbraucherrecht soll damit ermöglicht werden, auch über den deutschsprachigen Raum hinaus Impulse setzen zu können.
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29. September 2022
Am 29. September 2022 hat der SVRV seinen Policy Brief „Recht auf Reparatur“ an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, übergeben.
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06. Juli 2022
Am 4. Juli 2022 hat SVRV-Mitglied Prof. Dr. Veronika Grimm den Policy Brief „Policy Brief „Eine faire CO2-Bepreisung macht es Verbraucher*innen leicht, sich klimafreundlich zu entscheiden“ an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Christian Kühn übergeben.
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04. Juli 2022
Die Bundesregierung stellt den Klimaschutz an die Spitze der Prioritäten der laufenden Legislaturperiode. Daran hat auch der Krieg in der Ukraine nichts geändert – im Gegenteil: Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern ist jetzt noch dringlicher als zuvor.
weiterlesen03. Juni 2022
Der SVRV begrüßt den am 2. Juni getroffenen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur konkreten Einführung einer Versicherungspflicht für Elementarschäden. Aus Sicht des SVRV kommt es nun darauf an, die einzuführende Versicherungspflicht so zu gestalten, dass das angestrebte Ziel, nämlich die Bevölkerung vor materiellen Schäden, die aus den bereits spürbaren Folgen des Klimawandels entstehen, besser zu schützen, mit einem stimmigen Gesamtkonzept erreicht werden kann. Dazu gehört auch – wie die Justizministerkonferenz und andere zu recht betonten – eine bessere Prävention, etwa durch Bauvorschriften, -auflagen und ggfs. -verbote in Hochrisikogebieten.
Bei der konkreten Ausgestaltung der Elementarschadenpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, Fehlanreize zu vermeiden; dies wird im Detail keine leichte Aufgabe sein. Zudem sollte die Entlastung der Eigentümer*innen von Bestandsimmobilien in Hochrisikoobjekten im Blick behalten werden. Insgesamt ist es aus Sicht von SVRV-Ratsmitglied Gert G. Wagner jetzt wichtig, „eine sachgerechte und transparente öffentliche Diskussion zu führen.“
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04. Mai 2022
Prof. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg, der für den SVRV ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Zulässigkeit einer Elementarschaden-Versicherungspflicht verfasst hat, hat in der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ (Thorsten Kingreen, Verfassungsfragen einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden an Wohngebäuden, NVwZ, 2022, S. 598-605) nicht nur sein Gutachten zuspitzend zusammengefasst, sondern auch um ein knappe Bewertung der einschlägigen Vorschläge des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) und des vzbv (Verbraucherzentralen Bundesverband) erweitert. Thorsten Kingreen bleibt dabei, dass eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden an Wohngebäuden sinnvoll ist.
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