Navigation

Die Mitglieder des SVRV

Der Sachverständigenrat ist interdisziplinär besetzt und hat neun Mitglieder. Die Mitglieder sollen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Verbraucherfragen verfügen, insbesondere in der Verbraucherwissenschaft, der Verbraucherpolitik und im Verbraucherschutz. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts angehören. Hiervon ausgenommen sind Hochschullehrer*innen oder Mitarbeiter*innen einer wissenschaftlichen Einrichtung. Sie sind in ihrer Arbeit nicht weisungsgebunden.

Die Mitglieder werden von dem für Verbraucherschutz zuständigen Bundesministerium für die Dauer von vier Jahren ernannt. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Der Vorsitz wird aus der Mitte des Sachverständigenrates gewählt.

Die Mitglieder bestimmten in der Auftaktsitzung in dritten Berufungsperiode am 09. Dezember 2022 Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider zur Vorsitzenden und Herrn Prof. Dr. Peter Kenning zum stellvertretenden Vorsitzenden.

Mitglieder 2022 – 2026