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Tatjana Halm

Tatjana Halm

Referatsleiterin Recht und Digitales in der Verbraucherzentrale Bayern und Rechtsanwältin

Berufliche Stationen

1993 – 2000 Studium der Rechtswissenschaft in Erlangen und Lausanne

2001 – 2003 Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth

2004 – 2009 selbstständige Rechtsanwältin

2009 – 2010 Verbraucherberaterin bei der Verbraucherzentrale Bayern

Seit 2011 Referatsleiterin Recht und Digitales (bis 2022 Markt und Recht)

Arbeitsschwerpunkte

Die Arbeitsschwerpunkte von Frau Halm liegen vorwiegend im wirtschaftlich-rechtlichen Verbraucherschutz und bei digitalen Belangen.

Themenfelder sind daher beispielsweise Fragen zum Handel, Handwerk, zu klassischen Dienstleistungen und zum Inkassowesen. Darüber hinaus beschäftigt sich Frau Halm intensiv mit digitalen Sachverhalten wie der Plattformökonomie, Sozialen Netzwerken und Bewertungsmechanismen.

Frau Halm ist regelmäßig als Fachexpertin zu Verbraucherfragen in Gremien und in der Öffentlichkeitsarbeit aktiv. Auch in Rahmen von Gesetzgebungsverfahren konnte sie sich durch Stellungnahmen oder als Sachverständige einbringen. Als Autorin hat sie verbraucherrelevante Texte veröffentlicht, unter anderem: „Glücksspiel und Verbraucherschutz – mehr Schnittstellen als gedacht!“ (ZfWG 5/22), „Erreicht das neue Inkassogesetz das gesteckte Ziel?“ (BRAK 5/21), §§ 11ff. VSGB im Kommentar VSBG – Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Althammer, Meller-Hannich):

Sie hatte zudem die Beteiligung der Verbraucherzentrale Bayern im vom BMJV geförderten Bundesprojekt „Marktwächter Digitale Welt“  zu verantworten. Hier hat sie auch als Teamleiterin an mehreren Untersuchungen mitgewirkt. Unter anderem an den Veröffentlichungen „Buchungs- und Vergleichsportale – die schwierige Suche nach dem günstigsten Preis“, „Fälschungen bei Bewertungen – bekämpfen Online-Portale sie wirksam?“, „Vermittlungsplattformen – Helfer im Dschungel der Dienstleistungsangebote: Zwischen Nutzen und Profit“ oder „Problemfelder bei Vermittlungsplattformen – ein juristische Bewertung der Vertragsverhältnisse“.