
Fokusgruppenbefragungen zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher im Bedarfsfeld Ernährung
Die Studie liefert Erkenntnisse zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich Ernährung. Im Auftrag des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen führte Ipsos zwischen November 2019 und Februar 2020 sechs Fokusgruppen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland durch. Im Zentrum standen die Fragen, wie Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Lebensmitteleinkauf und ihre Ernährung gestalten, welche Herausforderungen und Probleme ihnen dabei begegnen und welche Wünsche und Forderungen an Politik, Unternehmen oder Gesellschaft sich daraus ergeben.

Wohnen, Energie und Umwelt: Repräsentativbefragung zur aktuellen Wohnsituation, zu Umweltwissen, -einstellungen und -verhalten sowie zur Akzeptanz einer CO2-Bepreisung
Die Studie liefert Erkenntnisse zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich Wohnen. Im Auftrag des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen führte infas von September bis Oktober 2020 eine repräsentative Bevölkerungsbefragung mit telefonischen Interviews durch (n = 1.108). Schwerpunkte der Befragung waren Themen des Energieverbrauchs sowie umweltrelevanter Verhaltensweisen im Wohnumfeld und darüber hinaus.

Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt: Repräsentativbefragung zu digitalen Verbraucherkompetenzen und zur Nutzung von Vergleichs- und Vermittlungsplattformen
Die Studie liefert Erkenntnisse zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt. Im Auftrag des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen führte forsa im August und September 2020 eine repräsentative Bevölkerungsbefragung mit telefonischen Interviews durch (n = 1.501). Befragungsschwerpunkte waren digitale Verbraucherkompetenzen und die Nutzung von Vergleichs- und Vermittlungsplattformen.

Nachhaltiger Konsum: Repräsentativbefragung zu Kenntnissen, Akzeptanz, Verhalten, Erwartungen und Einstellungen im Kontext von SDG 12
Die Studie liefert Erkenntnisse zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Blick auf SDG 12. Im Auftrag des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen führte forsa für den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen im September 2020 eine repräsentative Bevölkerungsbefragung mit telefonischen Interviews durch (n = 1.000). Befragungsschwerpunkte waren das Bewusstsein sowie die Fähigkeit und Gelegenheit für nachhaltigen Konsum.

Onlinehandel im Spannungsfeld von Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit
Eine holistische Betrachtung aller Regelungen entlang der Lebensphasen eines Produktes einschließlich seiner Rohstoffe zeigt, dass die derzeit nicht im Mittelpunkt des Verbraucherrechts stehenden Phasen weit vor und nach Vertragsschluss vielgestaltigen nationalen, internationalen und EU-rechtlichen Anforderungen unterliegen. Für den Verbraucher ist es allerdings nahezu ausgeschlossen, sich hierüber einen Überblick zu verschaffen und herauszufinden, unter welchen Bedingungen die im Onlinehandel gekauften Produkte hergestellt und transportiert werden. Der bloße Ausbau von Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern würde indes zu kurz greifen, um den Onlinehandels in Richtung Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. Vielmehr müssen alle beteiligten Akteure, also neben den Verbrauchern auch die Wirtschaft und die Politik Verantwortung übernehmen. Der SVRV diskutiert zahlreiche Lösungsansätze sowohl innerhalb des bestehenden Verbrauchervertragsrechts wie beispielsweise eine Pflicht des Verbrauchers zur Kostentragung von Retouren als auch weit darüberhinausgehende rechtliche und technische Ansätze, z. B. Nachhaltigkeitsfilter und die Besteuerung von Primärrohstoffen.

Nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion ermöglichen – Empfehlungen für die Verbraucherpolitik (PDF, 580 KB, Datei ist barrierefrei)
In den letzten Monaten vor Ausbruch der Corona-Pandemie hatte die Diskussion der Frage, wie eine nachhaltige Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht werden kann, erheblich an Dynamik gewonnen. Diese Frage ist in der Krise zwar kurz in den Hintergrund getreten; die aktuelle Diskussion u.a. zu den Bedingungen, unter denen unsere Lebensmittel produziert werden, zeigt aber eindringlich, dass viele Probleme nach wie vor ungelöst sind. Immer sichtbarer wird, wie notwendig die Entwicklung nachhaltiger und zukunftsfähiger Konzepte für das Wirtschaften und Leben ist. Von herausragender Bedeutung ist dabei die Frage, wie eine nachhaltige Transformation der Produktions- und Konsumstrukturen politisch erfolgreich gestaltet werden kann.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der SVRV der Bundesregierung in seinem aktuellen Policy Brief acht Maßnahmen, mit denen die Verbraucherpolitik im Kontext der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie dazu beitragen kann, nachhaltigen Konsum zu ermöglichen. Dabei nimmt der SVRV die Zusammenhänge zwischen einer zukunftsfähigen Transformation der relevanten Systeme und nachhaltigen Produktions- und Konsumstrukturen in den Blick.

„Verbrauchergerechte Regulierung interaktionsmittelnder Plattformfunktionalitäten“ (PDF, 3436 KB, Datei ist barrierefrei)
Das Gesetz gegen Hasskriminalität im Netz steht vor der Verabschiedung, die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt vor ihrer Umsetzung. Beide Gesetzgebungsakte enthalten – jeweils für ihren Anwendungsbereich – umfangreiche Verpflichtungen für digitale Plattformen. Dies nimmt der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen zum Anlass, eine umfassende Stellungnahme zur Haftung von Plattformbetreibern auch außerhalb dieser zwei Gesetzgebungsakte vorzulegen. Digitale Plattformen sind vielzählig und heterogen. Soziale Netzwerke und Videosharingplattformen beispielsweise unterscheiden sich elementar von Plattformen, auf denen Waren verkauft werden können, und von Suchmaschinen. Gemein ist all diesen Plattformen indes, dass sie eine Vielzahl von Funktionen bereithalten, die aus Verbrauchersicht wünschenswert und hilfreich sind. Bei Erfüllung dieser Funktionen kann es jedoch auch zu Problemen kommen, aus denen sich regulatorischer Handlungsbedarf ergibt. Wie eine rechtlich adäquate Regulierung aber aussehen kann, ist höchst fraglich. Die Autor*innen der Stellungnahme entwickeln horizontale Leitlinien einer rechtlich angemessenen Adressierung von Plattformen, deren wesentlichste Forderung der Übergang zu einer stärker auf die einzelnen Funktionen der Plattformen bezogenen Regulierung ist. Plattformen sollten insgesamt zwar stärker in die Verantwortung genommen werden, z.B. wenn es um die Mittelung persönlichkeitsrechtsverletzender Inhalte geht, es ist aber darauf zu achten, dass ein angemessener Ausgleich zwischen den Rechten und Interessen sowohl der Plattformbetreiber und der Rechteinhaber, als auch der Verbraucher und Verbraucherinnen gefunden wird, denn die Rechte und Interessen jeder dieser Parteien sind grundrechtlich geschützt.

Die Wirksamkeit der Corona-Warn-App wird sich nur im Praxistest zeigen. Der Datenschutz ist nur eine von vielen Herausforderungen (PDF, 592 KB, Datei ist barrierefrei)
Eine Warn-App kann ein wichtiger Baustein der Corona-Pandemie-Bekämpfung sein. Aber selbst wenn rasch eine technisch funktionierende Corona-Warn-App zur Verfügung steht, ist damit keineswegs deren Erfolg garantiert. Damit sie nachhaltig zur Eindämmung der Pandemie beitragen kann, muss die Warn-App möglichst schnell möglichst viele Nutzer finden. Die Technologieakzeptanzforschung legt nahe, dass neben einem geeigneten Technologiemanagement sowie der Definition einer adäquaten Zielgruppe insbesondere der wahrgenommene Nutzen der App, öffentliches Vertrauen, die sozialen Normen und die Bedienungsfreundlichkeit wesentliche Erfolgsfaktoren der Corona-Warn-App darstellen. Grundlegend für die Akzeptanz ist überdies eine überzeugende, vertrauensbildende Kommunikation, die auch die Bereitschaft zur längerfristigen Nutzung sowie den App-Exit berücksichtigt.
Beim jetzigen Stand der täglichen Neuinfektionen würden vermutlich so wenige Alarme durch eine Warn-App ausgelöst, dass die zu einer App gehörenden Testkapazitäten nicht überfordert würden und somit alle Akteure lernen könnten, ob die App technisch ausreichend gut ist und eine effektive Nachverfolgung von Infektionsketten ermöglicht. Bei einem frühzeitigen Roll-Out und einer wachsenden Nutzung der App in der Bevölkerung wären deshalb alle besser vorbereitet, falls eine zweite große Infektionswelle im Herbst 2020 auf Deutschland zukommen sollte.