
Verbraucherpolitik ist den allermeisten Bürgerinnen und Bürgern spontan nicht besonders wichtig
Welche Rolle spielt Verbraucherpolitik, wenn man die Menschen in Deutschland fragt, was für sie wichtig im Leben ist und was Lebensqualität in Deutschland ausmacht? Das vorliegende Papier beschreibt wie – angeregt durch das Regierungsprojekt „Gut leben in Deutschland“ – die Wichtigkeit von Lebensbereichen und deren Bedeutung für die Lebensqualität in Deutschland im Rahmen der großen repräsentativen Erhebung „Soziooekonomisches Panel (SOEP)“ in der ersten Jahreshälfte 2015 von etwa 20.000 Befragten ermittelt wurde.

Auswertung dreier offener Fragen einer repräsentativen Stichprobe des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) im Hinblick auf Verbraucherschutz
In der hier vorgestellten Auswertung wurden verbraucherschutzrelevante Antworten aus der Haupterhebung des bevölkerungsrepräsentativen Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zusammengefasst. Die Befragten beantworteten die zwei Fragen des Bürgerdialoges der Bundesregierung –„Was macht Ihrer Meinung nach Lebensqualität in Deutschland aus?“ und „Was ist Ihnen persönlich wichtig im Leben?“ – und berichteten darüber hinaus ihre „sonstigen Sorgen“ im offenen Textformat. Zur Analyse wurden die relevanten Antworten visualisiert, mittels automatisierter Analysen zu Themenkomplexen zusammengefasst und die Nennung verbraucherschutzrelevanter Begriffe und Themen mit Personenmerkmalen wie Alter und Geschlecht, aber auch Affekt und Zufriedenheit wurden mit dem Haushaltseinkommen in Beziehung gesetzt.

Kurzfassung Verbraucherrecht 2.0 – Lösungsoptionen
Die hier gemachten Vorschläge des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen befassen sich mit den Problemen von Verbrauchern, die digitale Produkte und Dienstleistungen kaufen bzw. in Anspruch nehmen. Sie umfassen drei Bereiche. Zunächst geht es um das Vertragsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Verbrauchern und Dienstleistern gestaltet, insbesondere digitale Dauerschuldverhältnisse, vorinstallierte Software, das Bezahlen mit Daten, sowie die Unklarheiten über Vertragspartner und Anspruchsgegner. Im zweiten Bereich werden die Probleme der massenweisen Nutzung von Daten für die Funktion von Algorithmen diskutiert, was die Diskrepanzen zwischen deutschem Datenschutzrecht und den EU-Regelungen deutlich macht. Am Ende befassen sich die Vorschläge mit der effektiven Durchsetzung von Verbraucherrechten und der Abklärung und Nutzung von rechtlichen und technischen Zuständigkeiten und Kompetenzen.

Verbraucherrecht 2.0 – Verbraucher in der digitalen Welt
Im Zuge der Digitalisierung einer fortwährend steigenden Anzahl an Gütern und Dienstleistungen sind Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer nie dagewesenen Umwälzung ihrer Lebens- und Konsumgewohnheiten konfrontiert: Die Grenzen zwischen Anbietern und Nachfragern verschwimmen – immer öfter finden sich Verbraucherinnern und Verbraucher selbst in der Rolle der Anbieter von Gütern oder Dienstleistungen wieder. Regulierungsaufgaben, die bisher dem Staat vorbehalten waren, finden sich nun als Voreinstellungen in den Algorithmen privatwirtschaftlicher Unternehmen wieder. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Sachverständigenrat, durch rechtliche Vorgaben sicherzustellen, dass Algorithmen die Vorgaben des Verbraucherrechts, des Anti-Diskriminierungsrechts und der digitalen Sicherheit berücksichtigen (Algorithmengesetz). Der SVRV unterstützt außerdem die Forderung, das Bundeskartellamt mit den Aufgaben einer Digitalagentur zu betrauen. Notwendig ist die Bündelung der verstreuten Kompetenzen in Bezug auf digitale Dienstleistungen in einer Behörde. Diese ist mit ausreichend technisch und rechtlich versiertem Personal auszustatten, um proaktiv Sach- und Rechtsfragen der digitalen Wirtschaft zu untersuchen, Vorschläge auszuarbeiten, gemeinsam mit der Wirtschaft und den Verbrauchern Verhaltenskodizes zu entwickeln, Verbraucherrechte kollektiv durchzusetzen sowie Empfehlungen und Vorschläge an den Gesetzgeber auszuarbeiten. Weiterhin macht der SVRV konkrete Vorschläge, die Vertragsbeziehungen zwischen Verbrauchern und Anbietern digitaler Dienstleistungen (z.B. soziale Netzwerke, Plattformen) transparenter zu gestalten. Nur so kann die Autonomie des Verbrauchers gewahrt werden.

Information, Beratung und Vermittlung in der digitalen Welt
Die Digitalisierung hat die Informationsverbreitung nahezu ins Unermessliche gesteigert. Sie hat die Möglichkeiten des Verbrauchers erheblich verbessert, sich über das Netz zu informieren, aufklären zu lassen, ja digitale Beratung nachzufragen. Gleichzeitig braucht der Verbraucher im Internet Anleitung, um sich im Informationsnetz zurechtzufinden. Hier kommt Vermittlung ins Spiel: Sie kann dabei helfen, wichtige von unwichtigen Informationen zu trennen. Die unendliche Masse von Online-Anbietern macht Vermittlung unerlässlich – sie hilft dem Online-Verbraucher, den ersten „information overload“ zu überwinden. Die hier im Vordergrund stehende Frage lautet: Wie wirkt sich die Digitalisierung auf Information, Beratung und Vermittlung in den Bereichen Finanzen, Gesundheit und Handel aus? Und schärfer noch, können die Chancen und Risiken mit Hilfe des existierenden Bestandes an Rechtsregeln bewältigt werden oder bedarf es neuer Regelungsansätze. Schafft die Digitalisierung – aus der Sicht des Verbrauchers – neue Risiken, die sich substantiell von der analogen Welt unterscheiden?

Verbraucher und Sachmängelgewährleistung in der Plattformökonomie
Dieses Working Paper untersucht die Gewährleistungsregeln für Produkte und Dienstleistungen, die über Plattformen angeboten werden. Es beschreibt die schuldrechtliche Haftung des Anbieters auf der einen und der Plattform auf der anderen Seite. Augenmerk liegt auf der Frage, ob die für die Wirtschaft disruptiven Effekte der Plattformökonomie auch schuldrechtlich relevant sind. Im Ergebnis kommt es maßgeblich darauf an, ob derjenige, der eine Sache oder Dienstleistung auf einer Plattform anbietet, Verbraucher oder Unternehmer i.S.d. §§ 13, 14 BGB ist. Hier können Plattformen als Gatekeeper eine Kontrolle ausüben, die technisch möglich und aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht wünschenswert ist.

Verbraucherdatenschutzrecht in der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die am 24. Mai 2016 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung1 (DSGVO) schafft nicht nur ein neues, moderneres Datenschutzrecht für die gesamte Europäische Union, sie enthält auch zahlreiche Regelungen, die den Verbraucherschutz in der Union bedeutend stärken werdenIn diesem Gutachten werden einige der für den Verbraucherdatenschutz relevanten Regelungen der DSGVO untersucht und mögliche Lücken für den Verbraucherschutz analysiert.

Verbraucherdatenschutz im Internet der Dinge
Das Internet der Dinge beschreibt die Vernetzung von Alltagsgeräten im Internet zueinander. Seine Funktionalität basiert maßgeblich auf der Generierung von massenhaften und weit angelegten Datenströmen. Dabei kommt es zu Eingriffen in die Privatsphäre der Verbraucher. Obschon jegliche Datenerhebung und –verarbeitung entweder durch eine Einwilligung des Betroffenen oder einen anderen Legitimationstatbestand aus dem Datenschutzrecht legitimiert werden muss, ergeben sich erhebliche Schutzlücken, sowohl in materiell-rechtlicher als auch prozessualer Hinsicht. Dieses Working Paper beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern die rechtliche Regulierung von Datenerfassungen und – verarbeitungen im Internet der Dinge und technische Maßnahmen zum Datenschutz die Probleme der Datenverarbeitung im Internet der Dinge lösen können.