Die Energiepreispauschale (EPP) wurde im Jahr 2022 eingeführt, um Haushalte von hohen Energiekosten zu entlasten. Es wurden mehr als 17 Milliarden Euro an verschiedene Anspruchsgruppen wie Arbeitnehmer, Rentner und Studierende ausgezahlt. Die schnelle Umsetzung der EPP war hilfreich, jedoch fehlte es ihr in gewissem Maße an Zielgenauigkeit, was auf die teilweise mehrfache Anspruchsberechtigung zurückzuführen war. Unsere Ergebnisse zeigen, dass nur etwa ein Viertel der Haushalte die Pauschale stark benötigten. Das Problem der mehrfachen Anspruchsberechtigung ließe sich künftig durch die Einführung einer Personenkennziffer beheben.