Rechtsgrundlage

Die Aufgaben des Sachverständigenrats und die Modalitäten zur Berufung der Mitglieder wurden im Erlass über die Einrichtung eines Sachverständigenrats für Verbraucherfragen bei dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21. Oktober 2014 geregelt. Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 ist die Zuständigkeit für den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen auf das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz übertragen worden. Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurde die Zuständigkeit für den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen erneut an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übertragen. Der Erlass über die Einrichtung eines Sachverständigenrats für Verbraucherfragen bei dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21. Oktober 2014 (BAnz AT 23.09.2025 B2) wird wie folgt neu gefasst:

Änderung des Erlasses über die Einrichtung eines Sachverständigenrats für Verbraucherfragen (BAnz AT 23.09.2025 B2)