Rechtsgrundlage

Die Aufgaben des Sachverständigenrates und die Modalitäten zur Berufung der Mitglieder wurden im „Erlass über die Einrichtung eines Sachverständigenrats für Verbraucherfragen bei dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21. Oktober 2014“ geregelt. Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 ist unter anderem die Zuständigkeit für den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen auf das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz übertragen worden. Der Erlass über die Einrichtung eines Sachverständigenrats für Verbraucherfragen bei dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21. Oktober 2014 (BAnz AT 06.11.2014 B2) wird wie folgt neu gefasst:

Änderung des Erlasses über die Einrichtung eines Sachverständigenrats für Verbraucherfragen (BAnz AT 13.10.2022 B2)