Über uns

Der Sachverständigenrat ist interdisziplinär besetzt und hat neun Mitglieder. Die Mitglieder sollen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Verbraucherfragen verfügen, insbesondere in der Verbraucherwissenschaft, der Verbraucherpolitik und im Verbraucherschutz. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts angehören. Hiervon ausgenommen sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer wissenschaftlichen Einrichtung. Sie sind in ihrer Arbeit nicht weisungsgebunden.

Die Mitglieder werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz für die Dauer von vier Jahren ernannt. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Der Vorsitz wird aus der Mitte des Sachverständigenrates gewählt.

Die Mitglieder bestimmten in der dritten Berufungsperiode am 31. Mai 2024 Herrn Prof. Dr. Christoph Busch zum Vorsitzenden und Frau Tatjana Halm zur stellvertretenden Vorsitzenden.